Kranken­zusatz­ver­si­che­rung (Alternativen, Kosten, Leistungen / Behandlungen, Vergleich: Gesetzliche vs. Private-KV, etc.)

Krankenzusatzversicherung

Was ist eine Kranken­zusatz­ver­si­che­rung? 

Bei einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Sie schließen einfach eine zusätzliche Kranken­ver­si­che­rung ab, die Ihnen mehr und bessere Leistungen bietet.

Ähnlich wie in der privaten Vollversicherung können die Tarife einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung passend zu den individuellen Bedürfnissen vom Versicherten angepasst werden. Dadurch können bspw. Eigenbeteiligungen in voller Höhe abgefedert werden. Zum Beispiel für Behandlungs- oder Medikamentenkosten.

 

Vorteile Ihrer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Leistungen ergänzen, Lücken schließen

Nicht jeder kann sich privat ver­sichern lassen. Durch verschiedene Einschnitte in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung werden die Unterschiede zwischen gesetzlichen und privat Versicherten jeden Tag eindeutiger. Diese können jedoch dank einer zusätzlichen Kranken­ver­si­che­rung ausgeglichen werden.

Eine private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung übernimmt verschiedene ambulante und stationäre Kosten, die von gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur zum Teil übernommen werden. Klassische Beispiele wären bevorzugte Behandlungen im Krankenhaus, ärztliche Leistungen im Ausland, Kontaktlinsen, Brillen, Naturheilmethoden, hochwertiger Zahnersatz. Diese Leistungen können Sie selbst bestimmen. Kleiner Tipp: Vergleichen Sie immer die angebotenen Leistungen & Tarife. Nicht selten findet man bei einer privaten Kranken­ver­si­che­rung die gleichen Leistungen wie bei einer gesetzlichen. Für das gleiche oder für weniger Geld.

Besondere Leistungen: Stationär & Ambulant

Welche Leistungen in Ihrer zusätzlichen Kranken­ver­si­che­rung enthalten sein sollen, hängt von Ihren Erwartungen ab. Ihnen stehen vielfältige Optionen zur Verfügung. All diese Leistungen können Sie tarifabhängig und passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen kombinieren.

Stationär & Ambulant

In einem sog. stationären Tarifpaket werden beispielsweise besondere Leistungen berücksichtigt: Chefarztbehandlungen, Auswahl eines Ein- oder Zweibettzimmers im Krankenhaus oder die eigene Beteiligung bei einem Klinikaufenthalt. In einem ambulanten Tarif werden Kosten für alternative Heilverfahren oder für medizinische Hilfsmittel berücksichtigt (z.B. Akupunktur, Homöopathie oder Hörgeräte).

Weitere Leistungen

Wünschen Sie sich Sicherheit in anderen Lebenslagen? Dank einer Pflege-Zusatzversicherung haben Sie einen finanziellen Schutz im Pflegefall. Mit einer privaten Reise­kranken­ver­si­che­rung müssen Sie sich keine Sorgen um Krankentransport- oder Behandlungskosten machen.

Jeder kann eine Kranken­zusatz­ver­si­che­rung abschließen

Ob Freiberufler oder Angestellter, ob jung oder alt, ob Selbstunternehmer oder Hausfrau: Jeder kann eine private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung abschließen, Kosten im Krankheitsfall reduzieren und sich eine erstklassige medizinische Versorgung sichern.

Wenn Sie bereits privat versichert sind, können Sie sich zusätzliche Absicherungen und Leistungen durch den einen Tarifwechsel bei Ihrem Anbieter sichern. Über den Umfang der benötigten Leistungen können Sie selbst bestimmen. Alles ist eine Frage Ihrer Erwartungen, Wünsche und Bedürfnisse.

Kosten / Beiträge: Je früher desto günstiger

Die Höhe der Ihrer Beiträge für Ihre Kranken­zusatz­ver­si­che­rung hängen grundsätzlich vom Eintrittsalter & Gesundheitszustand beim Abschluss Ihres Vertrags ab. Je früher Sie sich für eine private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung entscheiden, desto geringer auch Ihrer monatlichen Beiträge.

Versicherer beurteilen den Gesundheitszustand

Vor Abschluss einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung sollten Sie damit rechnen, dass die Krankenkasse Ihnen Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand stellt. Dabei geht es um aktuelle oder vergangene Krank­hei­ten, Klinikaufenthalten, Zahnarztuntersuchungen, Behandlungen, Unfällen, etc. Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men können im Falle gravierender oder chronischer Erkrankungen höhere mtl. Beiträge verlangen. In bestimmten Fällen kann der Versicherungsschutz sogar verweigert werden. Gut zu wissen: Die Einschätzung eines Falls wird bei jedem Anbieter unterschiedlich aussehen. Ein Vergleich ist aus diesem Grund immer empfehlenswert.

Die Kranken­zusatz­ver­si­che­rung kann man steuerlich absetzbar

Kosten für eine private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung kann man von der Steuer absetzen. Beiträge zur Pflege-Zusatzversicherung, Krankenhaustagegeld und Krankengeld können zum Teil als Vorsorgeaufwendungen / Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Bessere Zahnversorgung

Ob man sich für den kleinsten Schutztarif oder einen hochwertigen Zahnersatz entscheidet: Von gesetzlichen Krankenkassen wird nur der befundbezogene Kostenanteil übernommen, den sog. ‘Festzuschuss’.

Dank einer privaten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung werden zusätzliche Zahnersatzkosten von Ihrer Krankenkasse zum Teil oder in voller Höhe übernommen. Tarifabhängig kann man die Kosten z.B. für Zahnimplantate, Verblendungen, Zahnspangen (Kiefer und Zahnregulierungen ), Zahnfüllungen vollständig absichern. An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Es gibt Versicherungsanbieter, die zusätzliche Zahntarife nicht alleine ver­sichern, sondern nur in Kombination mit einem ambulanten oder stationären Schutzpaket.

Keine Kostenübernahme laufender Zahnbehandlungen

Kosten laufender Zahnbehandlungen oder Ersatzmaßnahmen werden beim Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung nicht übernommen. Das jeweilige gilt bei jedem Versicherer. Diese Unternehmen können dann auch im Regelfall eine zahnärztliche Revision verlangen. Dese wird von einem behandelnden Zahnarzt durchgeführt. Fehlende Zähne bedeuten oft eine Beitragserhöhung. Eine sehr wichtige Info auch: Kostenerstattungen erfolgen in den meisten Fällen erst nach ca. 8 Monaten.


Vergleich Gesetzliche KV, Krankenzusatztarif & Private KV

Im Krankenhaus (stationär)

Auswahl des Krankenhauses

  • Gesetzliche KV: Nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus, keine Privatkliniken
  • Krankenzusatztarif: Je nach Tarif freie Klinikwahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen
  • Private KV: Freie Auswahl, auch Privatkliniken. Kurkliniken mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen

Unterbringung im Krankenhaus

  • Gesetzliche KV: Mehrbettzimmer, Versicherter zahlt Selbstbeteiligung
  • Krankenzusatztarif: Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar
  • Private KV: Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar

Behandelnder Arzt

  • Gesetzliche KV: Diensthabender Arzt
  • Krankenzusatztarif: Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt)
  • Private KV: Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt)

Arzthonorare für Krankenhausbehandlungen

  • Gesetzliche KV: Arzthonorare in den GKV-Fallpauschalen enthalten
  • Krankenzusatztarif: Je nach Tarif höhere Erstattung als in der GKV
  • Private KV: Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privat ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ)

Leistungen niedergelassener Ärzte

Auswahl des Arztes

  • Gesetzliche KV: Beschränkt auf Kassenärzte
  • Krankenzusatztarif: Freie Arztwahl versicherbar
  • Private KV: Freie Arztwahl, sofern kein Hausarztmodell vereinbart

Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte

  • Gesetzliche KV: Im Wesentlichen Erstattung von Versichertenpauschalen
  • Krankenzusatztarif: Je nach Tarif umfangreicher als GKV, z.B. Zuzahlungen und Praxisgebühr versicherbar
  • Private KV: Je nach Tarif deutlich höhere Kostenübernahme als GKV, Erstattung nach privatärztlicher Gebührenordnung (GOÄ)

Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.)

  • Gesetzliche KV: Hilfsmittel nur in einfacher Ausführung, Zuzahlung erforderlich. Kostenübernahme für Sehhilfen nur bis zum 18. Lebensjahr
  • Krankenzusatztarif: Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich
  • Private KV: Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich

Vorsorgeuntersuchungen

  • Gesetzliche KV: Eingeschränkte Vorsorgeuntersuchungen, z.B. Krebs-Früherkennung ab 20 bei Frauen, ab 35 bei Männern
  • Krankenzusatztarif: Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall)
  • Private KV: Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall)

Psychotherapie

  • Gesetzliche KV: Nach vorheriger Genehmigung durch GKV
  • Krankenzusatztarif: Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 %
  • Private KV: Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 %

Heilpraktikerleistungen

  • Gesetzliche KV: Keine Heilpraktikerleistungen
  • Krankenzusatztarif: Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar
  • Private KV: Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar

Zahnarztleistungen

Zahnbehandlung

  • Gesetzliche KV: 100% nur für zugelassene Leistungen
  • Krankenzusatztarif: Je nach Tarif bis zu 100% für nicht von der GKV erstattete Leistungen
  • Private KV: Je nach Tarif bis zu 100% für alle Leistungen

Zahnersatz

  • Gesetzliche KV: 50 bis 65% der günstigsten Regelversorgung
  • Krankenzusatztarif: Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz
  • Private KV: Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz

Zahnarzthonorare

  • Gesetzliche KV: Nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA)
  • Krankenzusatztarif: Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung tarifabhängig bis zu 100%
  • Private KV: Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privat ärztlichen Gebührenordnung (GOZ)

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